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Namenskreation
Der Name eines Unternehmens erfordert nicht immer
eine neue Wortschöpfung. Oft wird der Inhaber eines
kleinen Betriebes seinen persönlichen Namen nutzen.
Soll jedoch über den Firmen- oder Produktnamen
ein starker Imagetransport oder eine Markenbildung erreicht
werden, wird eine maximale Wirkung nur erreicht, indem
man sich mit gründlich mit Wortkombinationen, Phantasienamen
und Wortschöpfungen auseinandersetzt.
Schutz des Markennamens ist
ein wichtiges Kriterium und meint die Schutzfähigkeit
der neuen Wortkreation sowie die Beachtung bereits eingetragener
und geschützter Markennamen. Eine einfache Recherche
kann z.B. über die IHK stattfinden. Eine umfassende
Recherche sollte jedoch über einen Markenanwalt
durchgeführt werden, der schon zu Beginn auf die
Chancen einer Eintragung in Deutschland (beim deutschen
Patent- und Markenamt), in der EU (beim Harmonisierungsamt
für Marken, Muster und Modelle in Alicante, Spanien)
oder in den USA (beim united states patend and trademark
office) hinweist.
Ein aussagekräftiger
Slogan
Ein Slogan ist eine Namenskreation im abgeleiteten Sinne,
wobei die Kernaussage des Unternehmens oder Produktes
hier als dauerhaftes und einprägsames Kurzprofil
vermittelt wird. Dabei gilt es, nicht nur die Marke,
sondern auch eine gezielte Aussage über die Marke
in den Köpfen der Kunden zu platzieren.
Bei einer Namenskreation berücksichtigen wir
folgende Kriterien:
Bedingungen
für eine erfolgreiche Vermarktung
Fest definierter
Einsatzbereich, Marktradius
Beachtung
kultureller, Länderspezifischer Maßstäbe
Hohe Übereinstimmung
mit dem Unternehmenskern
Imagetransport
(Werte, Profil, Qualität, Emotion)
Klarer kreativer
Ansatz
Zutreffende
Wortbedeutung
Positive
Assoziationen (Begriffe, Bilder, Wertefelder)
Wortklang,
Wortbild (z.T. auch in anderen Sprachen)
Gestalterische
Einsatzmöglichkeiten
Potential
der Markenentwicklung
Zielgruppenakzeptanz
Juristische
Überprüfung auf Markenkonflikte und Schutzfähigkeit
Schutz und
formale Eintragung der Marke
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